Alle Schüler und Schülerinnen müssen noch in diesem Jahr ihren Masernschutz nachweisen.
Fehlende Nachweise müssen wir im Januar an das Gesundheitsamt melden.
Passende Informationen finden Sie hier:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/Masernschutzgesetz?QUERYSTRING=masernschutzgesetz