Masernschutzgesetz

Alle Schüler und Schülerinnen müssen noch in diesem Jahr ihren Masernschutz nachweisen.
Fehlende Nachweise müssen wir im Januar an das Gesundheitsamt melden.

Passende Informationen finden Sie hier:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/Masernschutzgesetz?QUERYSTRING=masernschutzgesetz

https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2020+02+20+Masernschutzgesetz_+Hilfestellung+fuer+Schulen+bei+der+Umsetzung?QUERYSTRING=masernschutzgesetz

Sendungen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner